Allgemeine Geschäfts- & Beförderungsbedingungen

Alle Informationen:

 

Allgemeine Geschäfts- & Beförderungsbedingungen

CENTRAL DANUBE erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Mit dem Erwerb eines Fahrausweises anerkennt der Passagier die gegenständlichen Allgemeinen Geschäfts- & Beförderungsbedingungen als Vertragsbestandteil und damit als verbindlich an. Männliche Formulierungen gelten stellvertretend für die weibliche Schreibweise.

Seit dem 29. März 2019 fällt der Twin City Liner unter den Geltungsbereich der Verordnung 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr.

 Die EU-Verordnung bezieht sich auf die Mindestrechte für Fahrgäste in Bezug auf

  1. das Recht auf Information,
  2. Entschädigungen bei Verspätungen und Annullierungen,
  3. Rechte behinderter Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Ansprüche, welche in den Geltungsbereich dieser EU-Verordnung fallen, gelten ungeachtet anderslautender Bestimmungen in unseren Allgemeinen Geschäfts- & Beförderungsbedingungen.

Weitere Informationen über Ihre Fahrgastrechte erhalten Sie  etwa unter https://www.apf.gv.at/de/faq-passagierrechte-schiff.html oder unter https://europa.eu/youreurope/citizens/index_en.htm



Zusammenfassung wesentlicher Bestimmungen
First Class/52 Plätze
Tarif laut gültigem Fahrplan/Voranmeldung wird empfohlen!

Economy View/38 Plätze
Tarif laut gültigem Fahrplan/Voranmeldung wird empfohlen!

Economy Plus/55 Plätze
Tarif laut gültigem Fahrplan/Voranmeldung wird empfohlen!

Economy/39 Plätze
Tarif laut gültigem Fahrplan/Voranmeldung wird empfohlen!

Captain´s Lounge/35 Plätze
Tarif laut gültigem Fahrplan/Voranmeldung wird empfohlen!


Kinder
Tarif laut gültigem Fahrplan bzw.
bis unter 2 Jahre in Begleitung der Eltern kostenlos (kein eigener Sitzplatz)/Voranmeldung notwendig!
2 - 11 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen - 50% (eigener Sitzplatz)/Voranmeldung wird empfohlen!
Die Fahrt mit dem Twin City Liner können Kinder (0-11 Jahre) nur in Begleitung eines Erwachsenen antreten.

Rollstuhlplätze/2 Plätze
Die Rollstuhlplätze befinden sich steuerbord-seitig ca. in der Mitte des Hauptdecks (Reihen 10 bis 12). Aufgrund der begrenzten Platzauswahl ist eine Voranmeldung erforderlich! Rollstuhlfahrer können ausschließlich mit einer Begleitperson befördert werden und es muss sich bei einem Rollstuhl mit Motor um einen Rollstuhl mit Radnabenmotor handeln. Das Eigengewicht des Rollstuhls darf ein Gewicht von 60 kg nicht überschreiten.

Sitzplatz am Freideck/29 Plätze
Nur bei Schönwetter buchbar, sofern der Schiffsführer einer Freigabe zustimmt.
Die Freideckplätze können ausschließlich eine Stunde vor Abfahrt direkt an der Kassa/Abfahrtsstelle Schwedenplatz/Bratislava gebucht werden!
Tarif laut gültigem Fahrplan

Ermäßigungen:
Ermäßigungen sind nicht miteinander kombinierbar und sind exkl. Hafentaxen und sonstiger Zuschläge.

Catering an Bord
Snacks, Drinks und Souvenirs an Bord erhältlich

Hunde
Mitnahme um einen Aufpreis von € 5,-.
Gültiger EU-Impfpass (Tollwutimpfung), Maulkorb und Leine zwingend notwendig!

Fahrräder
An Bord sind 12 Fahrradabstellplätze vorhanden. Die Mitnahme eines Fahrrades ist um einen Aufpreis von € 5,- pro Rad möglich! Befördert werden können ausschließlich Fahrräder & E-Bikes mit handelsüblich dimensionierten Reifen. Die Mitnahme von Fatbikes, Tandems, Fahrradanhängern etc. ist nicht möglich.
Voranmeldung notwendig!

Kinderwägen
Werden kostenlos transportiert, müssen jedoch zusammenklappbar sein.

GEBÜHREN

Umbuchung
Gegen eine Gebühr von € 10,- pro Person bis 48 Stunden vor Abfahrt möglich.


Stornierung
Bis 48 Stunden vor Fahrtantritt sind 50%, danach 100% des Fahrpreises zu entrichten.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung/Überweisung behalten wir uns Inkassomaßnahmen durch Dritte und die Verrechnung von gesetzlichen Verzugszinsen vor. 

Verzugszinsen
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in der Höhe von
8% über dem Basiszinssatz und € 10,- Bearbeitungsgebühr zu verrechnen. 

Stornoschutz
Bei Buchung einer Reise treten die oben angeführten Stornobedingungen in Kraft. Denken Sie an die Möglichkeit einer Erkrankung und die daraus entstehende Notwendigkeit, die gebuchte Reise stornieren zu müssen. Es können Ihnen dadurch Stornokosten entstehen, die durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung abgedeckt werden können. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, eine Storno-Versicherung abzuschließen!

RÜCKERSTATTUNG
Sollte eine Fahrt aus Betriebsgründen (wie insbesondere behördliche Schifffahrtssperre, technisches Gebrechen etc.) oder infolge höherer Gewalt ausfallen, werden 100% des verrechneten Fahrpreises mit dem Twin City Liner rückerstattet. CENTRAL DANUBE stellt nur ab Bratislava einen Ersatzbus zur Verfügung.


AUFENTHALT AN BORD
Fahrt im Donaukanal und am offenen Strom
Während der Donaukanalfahrt dürfen Passagiere aus Sicherheitsgründen ihre Sitzplätze nicht verlassen!
Sobald sich der Schnellkatamaran auf der Donau befinden, ist das Verlassen der Sitzplätze gestattet.
Getränke und Lebensmittel dürfen nicht auf das obere Freideck mitgenommen werden!

Rauchverbot
Im Passagierraum, in der Captain`s Lounge sowie am oberen Freideck ist das absolute Rauchverbot einzuhalten! Sie haben jedoch die Möglichkeit, am hinteren Aussendeck (im unteren Bereich des Katamarans) zu rauchen. Bitte verwenden Sie den vorhandenen Aschenbecher! Für Fragen steht Ihnen unser Bordpersonal zur Verfügung.

Film- und Fotoaufnahmen
Die Passagiere nehmen zur Kenntnis, dass vereinzelt Bildaufnahmen der Fahrgäste hergestellt werden, die in weiterer Folge verwertet werden (Fernsehübertragungen, Foto, Video, etc.). Die Passagiere nehmen daher zur Kenntnis, dass die von ihnen während oder im Zusammenhang mit der Fahrt gemachten Aufnahmen mit jedem derzeitigen oder künftigen technischen Verfahren ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung ihre persönlichen Interessen nicht ungebührlich verletzten. Für die Nutzung gebührt den Kunden keine Entschädigung.


BORDING
Jeweils ab 30 Minuten vor Abfahrt.

EIN- UND AUSREISEBESTIMMUNGEN
Ein gültiger Reisepass (für EU-Bürger auch ein gültiger Personalausweis, der die Staatsbürgerschaft zu einem EU-Mitgliedsstaat nachweist) ist erforderlich. Informationen bezüglich der Einreisebedingungen für Nicht - EU-Bürger sind beim zuständigen Konsulat einzuholen!
https://twincityliner.com/de/content/gueltiges-reisedokument

Grundsätzlich ist jeder Passagier selbst für die Einhaltung der geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen verantwortlich.

Auskünfte über diese Bestimmungen dienen ausschließlich der Information und sind auf der Homepage www.twincityliner.com abrufbar. Eine vertragliche Verpflichtung der CENTRAL DANUBE – in welche Richtung auch immer – kann daraus zu keinem Zeitpunkt abgeleitet werden. CENTRAL DANUBE ist jedoch bei bestehenden Grenzkontrollen gesetzlich verpflichtet, Passagieren, welche beim Einstieg keinen gültigen Reisepass oder gültigen Personalausweis vorweisen können, die Beförderung zu verweigern.


I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen finden auf jede von der CENTRAL DANUBE ausgeführte Personenbeförderung einschließlich aller zugehörigen Dienstleistungen Anwendung.

Dies gilt auch für die Beförderung aufgrund eines Chartervertrages, sodass im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ebenfalls die allgemeinen Geschäftsbedingungen von CENTRAL DANUBE und nicht die Beförderungsbedingungen des Charterers gelten.

2. Geltungsdauer von Tickets
Die Geltungsdauer ist auf den ausgestellten Tickets ersichtlich.


3. Beförderung
a) CENTRAL DANUBE übernimmt auf ihren Personenschiffen die Beförderung von Personen oder lebenden Tieren aufgrund der Beförderungsbedingungen und sonstigen Bestimmungen im jeweils gültigen Fahrplan.

b) Die Beförderung oder Weiterbeförderung von Personen oder Tieren kann von CENTRAL DANUBE ohne Ansprüche auf Schadenersatz begründet abgelehnt werden, solche Gründe liegen insbesondere vor

1.) im Falle höherer Gewalt und im Falle sonstiger nicht von CENTRAL DANUBE zu vertretender Umstände wie technischer Gebrechen und Schäden am Schiff, die eine Beförderung bzw. Weiterbeförderung unmöglich bzw. unzumutbar machen, ebenso bei ungünstigen Wetterbedingungen sowie in Befolgung behördlicher Anordnungen und Zwangsmaßnahmen.

2.) wenn die Beförderung bzw. Weiterbeförderung gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, oder wenn sie gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit verstößt.

3.) wenn den Beförderungsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Anweisungen der Gesellschaft oder Anweisungen des nautischen bzw. Personals an Land nicht entsprochen wird oder

4.) bei Verstößen gegen §1.03 Punkt 2 Wasserstraßen-Verkehrsordnung, BGBl. II Nr. 289/2011 i.d.j.g.F.

4. Preisanpassung
Die CENTRAL DANUBE behält sich das Recht vor, ihre Preise - auch für bereits eingebuchte Tickets - anzupassen, wenn Ursachen außerhalb ihrer Einflussnahme für eine Kostensteigerung vorliegen (z.B. neue oder höhere Steuern, Bescheide oder Erlässe, die zu Kostenerhöhungen führen, insbesondere einer Erhöhung der durchschnittlichen Treibstoffpreise seit dem Zeitpunkt der Fahrplanveröffentlichung sowie Preissteigerungen, die sich aus Wechselkursänderungen oder Wechselkursschwankungen ergeben etc.). Wenn die Preisanpassung mehr als 10% des ursprünglichen Reisepreises übersteigen, ist der Passagier berechtigt, die Buchung kostenlos zu stornieren.

5. Storno und Umbuchung
Die Storno- und Umbuchungsgebühren sind in unseren AGBs unter GEBÜHREN aufgelistet. Buchungsänderungen müssen schriftlich erfolgen (E- Mail, am besten eingeschriebener Brief). Als Datum des Inkrafttretens eines Rücktrittes vom Reisevertrag gilt das Datum zum Zeitpunkt des Eintreffens.

6. Beschwerden 
Über Meinungsverschiedenheiten oder sonstige Differenzen zwischen dem Reisenden und dem Dienstpersonal entscheidet der Schiffsführer.

7. Haftung
a) CENTRAL DANUBE haftet für Schäden, die ein Passagier erleidet, wenn CENTRAL DANUBE an der Verursachung des Schadens ein grobes Verschulden trifft (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

b) CENTRAL DANUBE haftet nicht für Unglücks- und Schadensfälle, die durch Eigenverschulden der Betroffenen- insbesondere durch Außerachtlassung bestehender Vorschriften oder Nichtbefolgung von Anweisungen des Schiffspersonals, durch höhere Gewalt oder durch betriebsfremde Personen und deren Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Hat der Betroffene einen Schaden schuldhaft mit verursacht, so ist § 1304 ABGB sinngemäß anzuwenden.

c) Für Gepäckschäden – dazu zählen auch Fahrräder - wird außer bei Nachweisbarkeit von grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) keine Haftung übernommen.

8. Verjährung
Alle Ansprüche des Passagiers - gleichgültig welcher Art - verjähren nach zwei Jahren.

9. WLAN an Board
Die kostenlose Nutzung von WLAN an Bord des Twin City Liners ist eine ausschließlich freiwillig erbrachte Serviceleistung der CENTRAL DANUBE. Eine vertragliche Verpflichtung der CENTRAL DANUBE – in welche Richtung auch immer – kann daraus zu keinem Zeitpunkt abgeleitet werden.

CENTRAL DANUBE übernimmt keine Garantie für Verbindungsgeschwindigkeit- und Qualität.

CENTRAL DANUBE bietet keinen Support für die von Ihnen verwendeten Geräte und Software an.
Bei diesbezüglichen Problemen kontaktieren Sie bitte Ihren Geräte- oder Software Hersteller.

CENTRAL DANUBE schließt in Zusammenhang mit der Nutzung des WLAN-Netzes an Bord jegliche Haftung – aus welchem Grunde auch immer – für sich und seine Rechtsnachfolger aus. Nutzer*innen verpflichten sich in diesem Zusammenhang, etwaige nationale und/oder internationale Rechtsvorschriften einzuhalten ohne dass es einer gesonderten Unterweisung von Seiten der CENTRAL DANUBE bedarf.

Bitte beachten Sie, dass es Zeiten geben kann, in denen der Service aufgrund von Wartung, usw. nicht in Anspruch genommen werden kann.




II. Beförderung von Personen u. lebenden Tieren
1. Fahrpläne, Fahrzeiten, Verspätungen
a) Die Beförderung von Personen und lebenden Tieren erfolgt nach den öffentlich bekannt gemachten Fahrplänen bzw. Ausschreibungen, aus denen Ankunfts- und Abfahrtszeiten des Schiffes und eventuelle Klasseneinteilungen ersichtlich sind.

b) Zeitpunkte der Eröffnung und Einstellung der fahrplanmäßigen Schifffahrt werden – sofern sie nicht in den Fahrplänen angegeben sind – gesondert verlautbart.

c) Ausfall und Verspätung von Schiffen begründen keinerlei Ansprüche gegenüber CENTRAL DANUBE. Insbesondere wird die Erreichung von Anschlüssen an andere Verkehrsmittel (insbesondere Schiff, Eisenbahn, Autobus, Flugzeug) und die Weiterbeförderung bei versäumten Anschlüssen nicht gewährleistet. Ebenso ist CENTRAL DANUBE nicht verpflichtet, das verspätete Eintreffen anderer Verkehrsmittel abzuwarten.

2. Fahrpreis, Tarif, Zahlungsmittel
a) Die Fahrpreise, Fahrpreisermäßigungen und die Bestimmungen über Fahrausweise, Geltungsdauer und Geltungstage sind jeweils den gültigen Fahrplänen zu entnehmen.

b) Sondervereinbarungen können mit CENTRAL DANUBE nur in schriftlicher Form getroffen werden.

c) CENTRAL DANUBE wird die Fahrpreise an den Ausgabestellen für Tickets in Euro veröffentlichen.

d) Bei Bestellung und Bezahlung von Fahrausweisen durch im Ausland ansässige Reiseveranstalter oder Privatpersonen erfolgt die Umrechnung zu dem im Zahlungsverkehr zwischen Österreich und dem betreffenden Land zum Zeitpunkt der Bezahlung geltenden Umrechnungskurs, wie er in der Wiener Zeitung am jeweiligen Tag verlautbart wurde.

3. Fahrausweise und Fahrausweisverkauf
a) Der Reisende muss einen gültigen Fahrausweis mitführen.

b) CENTRAL DANUBE behält sich das Recht vor, jedem die Beförderung zu verweigern, der nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist. Der Reisende muss während seiner ganzen Reise den Fahrausweis bei sich führen.

c) Die Angaben auf dem Fahrausweis sind für die Beförderung maßgebend.

d) Die von CENTRAL DANUBE ausgestellten Fahrausweise werden nicht mit dem Namen des Käufers, sondern mit einer Buchungsnummer versehen. Die Fahrausweise sind durch die Nummerierung übertragbar, sodass der Fahrkarteninhaber nicht zwingend mit dem Käufer der Fahrkarten ident sein muss. Geht ein Fahrausweis verloren, so haftet CENTRAL DANUBE nicht für die Schäden, welche dem Käufer der Fahrkarten durch eine unbefugte Benützung oder im Zusammenhang damit entstehen.
Fahrgäste sind dazu verpflichtet print@home-Tickets keinem Dritten zugänglich zu machen und diese sorgsam zu verwahren. Beim Einstieg gilt grundsätzlich das Prinzip des ersten Zutrittes (das bedeutet: das print@home-Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes akzeptiert wird, ist das gültige. Nachfolgende Tickets gleicher Identifikation sind durch den Zutritt des ersten Tickets automatisch entwertet - dies gilt nur, sofern die Gründe für eine etwaige falsche Entwertung nicht der CENTRAL DANUBE zuzurechnen sind oder dies sonst von CENTRAL DANUBE verschuldet wurde).

e) Verliert ein Reisender seinen Fahrausweis, so hat er keinen Anspruch auf Beförderung auf dem Streckenabschnitt für den der ursprüngliche Fahrausweis ausgestellt wurde, bis er einen neuen Fahrausweis für die betreffende Strecke zum jeweils gültigen Tarif erworben hat.

f) CENTRAL DANUBE kann die Beförderung verweigern, wenn ein Reisender einen Fahrausweis vorweist, der unter Verletzung von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften erstanden oder zu einem vom veröffentlichen Tarif abweichenden Preis erworben wurde. Dieses Recht steht CENTRAL DANUBE ferner zu, wenn der Preis von einer mit CENTRAL DANUBE getroffen Vereinbarung abweicht.

4. Verkaufsstellen

a) CENTRAL DANUBE -Buchungszentrale – telefonisch erreichbar unter +43/1/904 88 80 oder per Mail an booking@twincityliner.com

b) Internet/Online Buchung unter www.twincityliner.com

c) DDSG Blue Danube - Ticketschalter Schiffsstation Wien City, 1010 Wien, Schwedenplatz (Stationskassa) sowie DDSG Blue Danube - Ticketschalter Schifffahrtszentrum, 1020 Wien, Handelskai 265

d) Ponton Twin City Gate - HUMA 6 Rázusovo nábrežie
81102 Bratislava - Altstadt
 
e) Flora Tour, Kúpeľná 27/6, 811 02 Bratislava,Tel.: +421 2/544 358 03

f) ausgewählte Kartenbüros und Reiseveranstalter

Die Ticketschalter (lit. c und d) werden rechtzeitig - mindestens 30 Minuten vor den fahrplanmäßigen Abfahrtszeiten - geöffnet. Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises an den Ticketschaltern (lit. c und d) erlischt fünf Minuten vor Abfahrt.

Ausweise für Fahrpreisermäßigungen sind den KassenmitarbeiterInnen beim Fahrkartenkauf unaufgefordert vorzulegen.

Der Reisende hat beim Lösen des Fahrausweises nachzuprüfen, ob er das gewünschte Ticket und das entsprechende Wechselgeld erhalten hat, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

5. Fahrausweiskontrolle
a) Die Reisenden haben beim Einsteigen die Fahrausweise unaufgefordert und einzeln vorzuzeigen. Während der Fahrt sind die Ausweise dem Schiffspersonal jederzeit auf Verlangen vorzuweisen.

b) Reisegruppen mit Voucher haben den betreffenden und korrekt ausgefüllten Voucher mit Buchungsnummer, Reiseteilnehmeranzahl, Firmenstempel und Unterschrift des ausstellenden Mitarbeiters an den Ticketschaltern gegen Fahrkarten einzutauschen. Jeder Passagier erhält pro Strecke eine Fahrkarte.

c) Abänderungen des Inhalts von Fahrausweisen machen dieselben, unbeschadet strafrechtlicher Folgen, ungültig.

d) Für Aufzahlung und Nachzahlungen gelten die Bestimmungen von Punkt 6.

6. Aufzahlung, Nachzahlung, Rückerstattung
1) Aufzahlung
Wurde bei Lösung eines Fahrausweises nachweisbar ein zu niedriger Fahrpreis erhoben, so hat der Reisende nach Aufforderung den Differenzbetrag sofort zu bezahlen. Eine diesbezügliche Beweislast trifft CENTRAL DANUBE bzw. ihre Vertreterin.

2) Nachzahlung
a) Wird ein Reisender während der Fahrt oder nach Beendigung derselben ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, so hat er den doppelten Fahrpreis laut Fahrplan für die durchfahrende Strecke bis zur nächsten Station, in welcher das Schiff anlegt bzw. bis zur Ausstiegsstelle sofort nachzuzahlen.

b) Wird die sofortige Nachzahlung gemäß den Bestimmung verweigert, so ist das Schiffspersonal bzw. Stationspersonal berechtigt, Namen und Anschrift des Reisenden aufgrund vorzulegender gültiger Ausweise aufzunehmen und ihn von der Weiterbeförderung auszuschließen bzw. ihn den zuständigen behördlichen Organen zu übergeben.

3) Rückerstattung
a) Wurde nachweisbar bei Lösung eines Fahrausweises ein zu hoher Fahrpreis erhoben, so ist der Differenzbetrag dem Reisenden von den betreffenden Kassenmitarbeitern bei Feststellung tunlichst sofort zu erstatten. Eine diesbezügliche Beweislast trifft den Reisenden.

b) In folgenden Fällen wird auf Antrag des Reisenden Rückerstattung durch CENTRAL DANUBE geleistet:
- wenn eine Fahrt aus Betriebsgründen (behördliche Schifffahrtssperren, technischen Gebrechen) oder infolge höherer Gewalt ausfällt oder abgebrochen werden muss.

c) Fahrausweise, die bei Reiseveranstaltern gelöst wurden, sind in der Regel bei der Ausgabestelle zur Rückerstattung einzureichen.

d) Für verlorengegangene Fahrausweise wird von CENTRAL DANUBE kein Ersatz- oder Rückerstattung geleistet.

e) Alle Ansprüche auf Rückerstattung erlöschen, wenn sie vom Reisenden nicht binnen sechs Monaten nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises im Zug der Retournierung des Originaltickets bei der jeweiligen Verkaufsstelle geltend gemacht werden.

f) Bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen (Fern- uns Auswärtsgeschäfte) über die Beförderung von Personen besteht kein Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG.

g) Über alle Erstattungsansprüche entscheidet die CENTRAL DANUBE.


7. Ein- und Aussteigen, Aufenthalt auf den Schiffen, Fahrtunterbrechung
1) Ein- und Aussteigen
a) Den Anweisungen des Stations- und Schiffspersonals ist bei Betreten und Verlassen des Schiffes sowie während des Aufenthalts an Bord unbedingt Folge zu leisten.

b) Das Betreten des Schiffes ist den Reisenden erst gestattet, wenn das Zeichen zum Einsteigen gegeben wird. Ebenso ist das eigenmächtige Öffnen und Übersteigen der Absperrungen verboten.

c) Sobald das Zeichen zur Abfahrt gegeben wurde, ist jeder Versuch zum Ein- und Aussteigen und jede Hilfeleistung dazu verboten.

d) Das Betreten des Schiffes ist nur mit einem gültigen Fahrausweis gestattet.

e) Wer nach Abfahrt ohne gültigen Fahrausweis am Schiff angetroffen wird, hat den doppelten Fahrpreis bis zur nächsten Schiffsstation zu bezahlen (Pkt. 6 Absatz 2 lit.a).

2) Aufenthalt auf den Schiffen
a) Jeder Reisende hat nur auf einen Sitzplatz Anspruch. Reisende mit einem Freideck-Ticket haben weder Anspruch auf einen Sitz im Passagierraum/Hauptdeck noch in der Captain`s Lounge/Oberdeck.

b) Die Passagiere dürfen die gebuchten Sitzplätze während der Donaukanalfahrt nicht verlassen.

c) Getränke und Lebensmittel dürfen nicht auf das obere Freideck mitgenommen werden.

d) Ein für bestimmte Räume oder Bereiche erlassenes Rauchverbot ist zu beachten.

3) Fahrtunterbrechung
CENTRAL DANUBE behält sich vor, bei unvorhergesehenen Fahrtunterbrechungen für das im Reisevertrag bezeichnete Schiff ein anderes, für die Erfüllung dieses Vertrages geeignetes einzusetzen, unabhängig davon, ob dieses Eigentum der CENTRAL DANUBE oder ob es gleicher Art und Größe ist.

8. Von der Beförderung ausgeschlossene oder bedingt zur Beförderung zugelassene Personen
a) Personen, welche die vorgeschriebene Ordnung nicht beachten oder sich den Anordnungen der Bediensteten nicht fügen, ferner offensichtlich betrunkene oder unter Drogen- oder Betäubungsmitteleinfluss stehende Personen und solche, die den Anstand verletzen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises oder auf eine sonstige Entschädigung.

b) Wird der Ausschließungsgrund erst unterwegs wahrgenommen, oder tritt er erst unterwegs ein, so hat der Fahrgast über Aufforderung des Schiffsführers bei der nächsten Anlegestelle das Schiff zu verlassen. Solche Personen haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises oder auf eine sonstige Entschädigung.
CENTRAL DANUBE behält sich das Recht vor, die dadurch zusätzlichen entstandenen Kosten
(z. B. außerordentliche Anlegung, Verspätung, Verständigung der Exekutive, Sachschäden, usw.) auf dem Regressweg einzufordern.

c) Den Passagieren ist die Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken, mit Ausnahme von Babynahrung, verboten. Zuwiderhandelnde können nach fruchtloser Abmahnung von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Eine diesbezügliche Beurteilung liegt ausschließlich und endgültig im Ermessen des Schiffsführers.



9. Mitnahme von Hunden und anderen Tieren
a) Hunde und andere lebende Tiere, die ohne Gefährdung oder Belästigung der Reisenden auf Personenschiffen befördert werden können, dürfen mitgeführt werden.

b) Die Mitnahme der Tiere ist an die Erfüllung der behördlichen, insbesondere der tierseuchenbehördlichen Vorschriften gebunden. Ein EU Impfpass (Heimtierausweis) ist mitzuführen. Die Beförderung kranker Tiere wird abgelehnt.

c) Die Tiere sind vom Passagier selbst zu beaufsichtigen. Hunde sind anzuleinen und mit einem beißsicheren Maulkorb zu versehen. Kleintiere sind in geschlossenen Behältnissen zu transportieren und während der Schifffahrt in diesen zu belassen.

d) CENTRAL DANUBE haftet für die beförderten Tiere und für die durch diese verursachten Schäden in keinster Weise. Dagegen haftet der Eigentümer bzw. der Führer der Tiere für alle Schäden, die durch diese verursacht werden.

10. Leistungsänderungen
Der Schiffsführer hat das Recht, gegebenenfalls auch ohne vorherige Ankündigung, den Fahrplan zu ändern, die Geschwindigkeit zu reduzieren, Stationen auszulassen oder andere anzulaufen, anderen Schiffen Hilfe zu leisten, andere Schiffe zu schleppen oder sich schleppen zu lassen, mit oder ohne Lotsen zu fahren, ohne dass aus derartigen Maßnahmen Ersatzansprüche irgendwelcher Art abgeleitet werden können. Der Schiffsführer hat den Passagieren die Änderung und die dafür maßgeblichen Umstände nach Möglichkeit unverzüglich mitzuteilen.

11. Höhere Gewalt, nicht vorhersehbare Umstände
1) Im Falle von Naturgewalten, Anordnungen von Regierungen, Streik, politischen Unruhen, Krieg, technischen Defekten oder anderen Umständen, die CENTRAL DANUBE nicht zu vertreten hat, ist CENTRAL DANUBE insbesondere zu nachfolgenden Maßnahmen berechtigt:

a) die Reise zu verschieben, zu verkürzen oder ganz ausfallen zu lassen;

b) die Reise in anderen als den angekündigten Stationen beginnen oder enden zu lassen;

c) für das im Reisevertrag bezeichnete Schiff ein anderes, für die Erfüllung dieses Vertrages geeignetes einzusetzen, unabhängig davon, ob dieses Eigentum von CENTRAL DANUBE oder ob es gleicher Art und Größe ist;

d) Stationen in beliebiger Reihenfolge ein- oder mehrmals anzulaufen oder Stationen auszulassen, den Passagier und/oder sein Gepäck in der Einschiffungs- oder in einer Zwischenstation zu landen und mit einem anderen Verkehrsmittel auf jeder Route, auf eigene Gefahr des Passagiers, befördern zu lassen.

2) Wird aus den vorstehenden Gründen die Reise nicht durchgeführt, so kann der Kunde folgende Angebote in Anspruch nehmen:
a) Es steht dem Kunden frei, die Karten zu retournieren bzw. die Fahrt kostenlos umzubuchen.

b) Sollte das Schiff während der Reise einem anderen sich in Not befindenden Schiff nach den Regeln der Seefahrt Hilfe leisten müssen, so haftet CENTRAL DANUBE nicht für eine daraus resultierende Verzögerung der Reise. Die Entscheidung über die Hilfeleistung trägt ausschließlich der Schiffsführer.

12. Haftung
1) CENTRAL DANUBE haftet für die Einhaltung der branchenüblichen Normen bei der Erbringung ihrer Leistung.

2) Der Passagier muss einen etwaigen Schaden, gleich welcher Art, aus dem sich die Ansprüche gegen CENTRAL DANUBE und das Personal ergeben können, sofort nach seiner Entdeckung, spätestens aber bis zum Verlassen des Schiffes am Ankunftsort, einem Mitglied der Schiffsbesatzung anzeigen.

13. Beschwerden
a) Wenn der Passagier während der Reise Anlass zu einer Beschwerde findet, muss er diese umgehend einem Mitglied der Schiffsbesatzung vortragen. Reiseleiter und örtliche Vertreter können die Beschwerde entgegennehmen, sind aber nicht ermächtigt, Ansprüche im Namen CENTRAL DANUBE anzuerkennen.

b) Ansprüche sind unter Angabe der Gründe für den Entschädigungsanspruch bei CENTRAL DANUBE innerhalb von vier Wochen nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende schriftlich unter booking@twincityliner.com oder postalisch geltend zu machen, widrigenfalls sie nicht anerkannt werden können, außer der Passagier beweist, dass er ohne Verschulden daran gehindert war, die Frist einzuhalten.

c) Wenn Passagiere vollständig oder teilweise auf einen Programmbestandteil verzichten, der im Ticketpreis enthalten ist, kann von CENTRAL DANUBE kein Preisminderungsanspruch anerkannt werden.

14. Versicherung
Die Haftung von CENTRAL DANUBE ist mit der eingedeckten Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungssumme EUR 25 Mio.) dem Grunde und der Höhe nach begrenzt. Es wird empfohlen, Gepäck-, Unfall-, Auslandkranken- sowie Reise- und Rücktrittskostenversicherungen selbständig abzuschließen.


15. Pässe und Visa
a) Pass- und Visabestimmungen sind von der Staatszugehörigkeit der Reisenden abhängig.

b) CENTRAL DANUBE ist nicht verpflichtet, Visa zu beantragen, bzw. deren Ausstellung zu erwirken. Kosten und Nachteile, die dem Passagier durch die Nichtbeachtung von Vorschriften des internationalen Reiseverkehrs bzw. der jeweiligen Einreisebestimmungen der bereisten Länder entstehen, gehen zu Lasten des Passagiers.

III. Beförderung von Gepäck
1. Ausgeschlossene Gegenstände
a) Von der Beförderung ausgeschlossen sind Gegenstände, die geeignet sind, die Mitreisenden zu gefährden, ihnen lästig zu fallen oder in irgendeiner anderen Weise Schaden zu verursachen, sowie Gegenstände, die sich nach ihrer Beschaffenheit zur Beförderung mit Personenschiffen nicht eignen.

b) Reisende, die solche Gegenstände dennoch mitführen, können ohne Anspruch auf Erstattung der Fahrt oder auf eine sonstige Entschädigung von der Fahrt bzw. Weiterfahrt ausgeschlossen werden.

c) Für Schäden jedweder Art, welche durch verbotswidrig mitgeführte Gegenstände verursacht werden, haftet ausschließlich der Passagier. Eine Haftung von CENTRAL DANUBE ist ausgeschlossen.

2. Gepäck
a) Jeder Passagier kann Gegenstände, die zu seinem Gebrauch für die Reise bestimmt- und erforderlichenfalls entsprechend verpackt sind, auf das Schiff mitnehmen, sofern die Mitnahme nicht den Bestimmungen unter Abs. 1 widerspricht. Die Größe des Gepäcks ist aufgrund des speziellen Charakters des Schiffes mit der im Flugverkehr üblichen Handgepäcksgröße limitiert (max. 9 kg).

b) Der Passagier kann leicht unterzubringende Gepäcksstücke auf eigene Gefahr an Bord bei sich behalten (kleines Handgepäck), sofern dadurch weder ein anderer Sitzplatz belegt noch die Bewegungsfreiheit auf dem Schiff behindert wird.

c) CENTRAL DANUBE haftet für Schäden an mitgeführtem Gepäck nur dann, wenn sie nachweisbar auf ihr grobes Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) zurückzuführen sind. Für das Verladen, Ausladen oder Umladen des mitgeführten Gepäcks hat der Reisende Sorge zu tragen. Erfolgt allenfalls beim Verladen, Ausladen oder Umladen des Gepäcks eine Unterstützung des Passagiers durch Schiffs- oder Stationspersonal, so stellt diese einen rein freiwilligen Dienst dar. CENTRAL DANUBE haftet nicht für Schäden, die aus diesem Anlass am Gepäck verursacht werden, gleichgültig ob das Schiffs- oder Stationspersonal ein Verschulden trifft oder nicht.

d) Reisende haben für die Beachtung der Zoll- und Verwaltungsvorschriften selbst zu sorgen.

3. Fahrräder
a) Fahrräder, die sich zur Beförderung auf dem Schiff eignen, werden gegen vorherige Anmeldung und Entrichtung der im Fahrplan festgesetzten Gebühr und bei vorhandenem Platz befördert, wenn die Beförderung im Ermessen des Schiffsführers möglich ist. Unbegleiteter Fahrradtransport ist ausgeschlossen.

b) Fahrräder können gemäß Fahrplan zu den dort bekanntgegebenen Tarifsätzen transportiert werden.

c) Die Aufgabe solcher Fahrzeuge erfolgt an Bord, eine Vorreservierung ist erforderlich, da der vorhandene Platz für Fahrräder mit 12 Stück begrenzt ist.

d) Jeder Passagier darf höchstens ein Fahrrad mitnehmen. Bei der Verstauung des Fahrrades ist den Anweisungen des Schiffspersonals Folge zu leisten.

e) Die Fahrräder sind sofort nach Ankunft in der Bestimmungsstation zu übernehmen. Nicht übernommene Fahrräder werden bei der Tagesendstation (Schiffstation Wien City) des Schiffes entladen.

f) Motorisierte Fahrzeuge werden zur Beförderung mit dem Schiff nicht übernommen.

g) Im übrigem gelten sinngemäß die Bestimmungen von Abs. 1.

h) Kein Transport von Fahrradanhängern, Tandems, Fatbikes, etc. möglich.

4. Verlorene oder zurückgelassene Gegenstände
a) Wer in den Räumen der Stationen oder in den Schiffen verlorene oder zurückgelassene Gegenstände findet, wird gebeten, diese - ohne Anspruch auf Finderlohn - einem Mitglied der Schiffsbesatzung zu übergeben.

b) Verluste sind einem Mitglied der Schiffsbesatzung  anzuzeigen.

IV. Restaurationsbetrieb
1. Der Restaurationsbetrieb
a) Der Restaurationsbetrieb auf dem Schiff wird von selbständigen Unternehmen unter dessen alleiniger Verantwortung geführt. Eine Haftung von CENTRAL DANUBE für die Leistungen dieser Unternehmen und ihres Personals ist daher ausgeschlossen.

b) In der Zeit des Schifffahrtsbetriebes werden den Reisenden die in den Speisekarten angegebenen Speisen und Getränke zu den festgesetzten Preisen angeboten. Die Speisen- und Getränkekarten liegen zur allgemeinen Einsicht auf.

c) Die obigen Bestimmungen finden auch auf Bordnebenbetriebe, wie Andenkenläden, Reiseveranstalter etc. sinngemäß Anwendung.

V. Sonstige Bestimmungen
1. Unvorhersehbare Ereignisse
CENTRAL DANUBE weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine besonderen Vorkehrungen gegen Geiselnahme, Entführungen, Kaperungen, Bomben- bzw. Sprengstoffanschläge und ähnliche gewalttätigen bzw. terroristischen Angriffe oder Drohungen trifft und solche gegebenenfalls auch nicht abwehren kann. In solchen Fällen können daher auch keine Ansprüche gegen die CENTRAL DANUBE, aus welchem Grunde auch immer, geltend gemacht werden.

2. Beschädigungen
a) Bei Verschmutzung des Schiffes, der  Stationen oder deren Einrichtungen ist sofort eine Entschädigungs- bzw. Reinigungstaxe von € 150,- zu entrichten. Über den bezahlten Betrag wird eine Bestätigung ausgefolgt.
CENTRAL DANUBE behält sich vor, einen darüber hinausgehenden Reinigungsaufwand dem Verursacher gesondert in Rechnung zu stellen.

b) Bei Beschädigung des Schiffes, der Stationen oder deren Einrichtungen ist das Schiffs- und Stationspersonal berechtigt, Namen und Anschrift des Schadensverursachers aufzunehmen und ihn von der Weiterbeförderung auszuschließen bzw. ihn den zuständigen behördlichen Organen zu übergeben.

VI. Gerichtsstand und geltendes Recht
Für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Wien vereinbart. Zur Anwendung gelangt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtes.
Sollte es bei der englischen oder slowakischen Fassung der AGBs aufgrund der Übersetzung zu unterschiedlichen Formulierungen bzw. Bedeutungen kommen, ist die deutsche Fassung als die ausschließlich Gültige anzuwenden.

Kontakt

Rufen Sie uns unter: +43 1 904 88 80 an oder schicken Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular .

 

 

 

 

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